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Lernatelier – für alle Lernenden
Haben Sie Lernschwierigkeiten oder Lernhemmungen? Möchten Sie Wissenslücken schliessen? Im Lernatelier können Sie Lernstrategien kennenlernen und Ihre schulischen Leistungen verbessern. Ausgangspunkt sind Ihre individuellen Bedürfnisse.
Inhalte
Sie können im Lernatelier an konkreten Themen des Regelunterrichts arbeiten:
- Themen und Wissenslücken aufarbeiten
- Prüfungen vor- und nachbereiten
- Für Fremdsprachige: Sprachverständnis erhöhen (spezieller Kurs mit Fachlehrperson)
Ausserdem arbeiten Sie an Lernstrategien, Arbeitstechniken und an der Lernmotivation und werden dabei eng begleitet. Der Unterricht ist werkstattartig.
Wer kann das Lernatelier besuchen?
Sie können das Lernatelier aufgrund Ihrer Selbsteinschätzung oder auf Empfehlung von Lehrpersonen nutzen. Auch Ihr Lehrbetrieb und die ÜK-Leitenden können eine Teilnahme empfehlen.
Worauf gründet sich eine Empfehlung?
Die Kriterien für eine Empfehlung sind:
- Eine prognostisch ungenügende Probezeitbeurteilung nach drei Monaten.
- Wenn pro Semester und pro Fachbereich (BKU oder ABU) mehr als eine Prüfung mit einer Note unter 4 beurteilt wurde.
- Wenn Berufsbildner/innen, Berufsbildungsverantwortliche oder Lehrpersonen grosse Defizite im Fachwissen oder im Sprachverständnis feststellen.
- Wenn Sie oder Ihre Erziehungsberechtigte finden, dass Ihre Lernleistung qualitativ oder quantitativ unbefriedigend ist.
Die Kursleitung prüft die Situation, bespricht sie mit Ihnen und gibt anschliessend eine Empfehlung ab.
Aufnahme ins Lernatelier
Nachdem Sie die schriftliche Empfehlung erhalten haben, können Sie entscheiden, ob Sie teilnehmen. Nach Ihrer Zusage wird zwischen Ihnen, unserer Schule und Ihrem Lehrbetrieb ein Vertrag abgeschlossen. Möchten Sie das Lernatelier nicht besuchen, so müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie die Empfehlung erhalten haben, und begründen, warum Sie verzichten. Dieses Formular muss zusätzlich von der/dem Bildungsverantwortlichen unterschrieben werden.
Einstieg
Der Einstieg ins Lernatelierprogramm ist jederzeit nach dem Aufnahmeverfahren möglich. Sie haben Anspruch auf zwei Semester. Wenn Sie erst nach Ihrer Schulzeit in die Schweiz gekommen sind, haben Sie Anspruch auf Sprachförderung während der ganzen Ausbildung. Zusätzlich empfehlen wir, das Freifach Deutsch zu besuchen.
Rolle des Lehrbetriebs
Ihr Lehrbetrieb muss dem Besuch des Lernateliers zustimmen und Sie dafür von der Arbeit freistellen. Allfällige Fragen oder Informationen zur individuellen Lernförderung werden zwischen den verantwortlichen Personen der Schule und des Betriebs direkt verhandelt. Durch Einsicht in den Lernordner kann sich Ihr/e Berufsbildner/in über Inhalt und Stand des Lernens informieren.
Absenzen
Nachdem Sie den Vertrag über das Lernatelier abgeschlossen haben, gelten die gleichen Bedingungen wie im Lehrvertrag.
Ausschlussgründe
Bleiben Sie mehr als einmal unentschuldigt vom Unterricht fern, werden Sie ausgeschlossen. Verweigern Sie aktiv den Unterricht oder verhindern Sie durch Ihr Verhalten das gegenseitige Lernen, können Sie ebenfalls ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt nach einem schriftlichen Verweis.
Vor der Volljährigkeit
Sind Sie noch nicht volljährig, so müssen Ihre Erziehungsberechtigten bei folgenden Entscheiden einbezogen oder informiert werden:
- Empfehlung für das Lernatelier und Vertragsabschluss
- Beenden des Lernateliers
- Vorzeitige Auflösung des Lernateliers